Mietvertrag:
I. Vermieterpflichten
§1- Überlassung einer Ferienwohnung
§2. Gebrauchsumfang
§3 Nebenleistungen
§4 Reinigung
§5 Erhaltung
§6 Veränderungen
§7 Haftungseinschränkung
II. Mieterpflichten
§8 Miete
§9 Änderung der Miete
III. Vertragsdauer
§10 Mietzeit
IV. Hinweise
§11 Auslegungshinweis
§12 Gerichtsstand
§13 Ausfertigungen / Kautionsrückerstattung
§14 Gültigkeit des Vertrages
/ Irrtümer
§15 Bemerkungen
Befristeter Mietvertrag
für eine Ferienwohnung,
Unterm Ried 12-14, 58579 Schalksmühle
Hans Ulrich Hohmeister
Thomasstr.19
58553 Halver
( als Vermieter )
und
( als Mieter )
schließen folgenden befristeten
Mietvertrag für die Zeit
vom: ________ bis : ________
I. Vermieterpflichten
§1- Überlassung eines
Ferienwohnunges
1. )
Der Vermieter überlässt dem Mieter zur
Alleinnutzung die Ferienwohnung Unterm Ried 12-14
in 58553 Halver bestehend aus 3 Zimmer, Küche,
Flur, Badezimmer nebst Möbel und Geschirr.
2.)
Der Vermieter überlässt dem Mieter zur
Mitbenutzung die Einrichtung der Ferienwohnung,
sowie das anteilige Nutzungsrecht zur Ferienwohnung.
§2. Gebrauchsumfang
1.)
Der Mieter nutzt die Ferienwohnung für max.
6 Personen. Weitere Personen und Haustiere darf
der Mieter nur mit Zustimmung des Vermieters aufnehmen.
Eine Untervermietung ist Ihm nicht gestattet.
2.)
Der Mieter nutzt die Ferienwohnung und die Umlage
nur so, dass die Bewohner der anderen Wohnungen
nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt
werden und unter Berücksichtigung der geltenden
gesetzlichen Bestimmungen.
3.)
Der Vermieter oder dessen Bevollmächtigte
können die Ferienwohnung zum Vorzeigen für
künftige Vermietungen, zur Überprüfung
des Zustandes, sowie zur Beseitigung von Schäden
zu angemessenen Tageszeiten und bei Notfällen
zu jeder Tages- und Nachtzeit betreten.
§3 Nebenleistungen
1.)
Der Mieter kann bei Bedarf die Wohnräume beheizen.
2.)
Der Vermieter liefert darüber hinaus Kalt-
und Warmwasser nebst Entwässerung, Strom, stellt
und bezahlt Behältnisse für die Haushaltsabfälle
des Mieters in üblichem Umfang.
§4 Reinigung
1.)
Der Vermieter reinigt die Ferienwohnung einschließlich
Geschirr, bevor er sie dem Mieter übergibt
und nachdem der Mieter sie zurückgibt. Während
der Mietzeit hält der Mieter die Ferienwohnung
sauber. Bei der Abnahme der Wohnung nach der Mietzeit
ist das Geschirr gereinigt in den Schränken
zu verstauen und die Wohnung besenrein zu übergeben.
§5 Erhaltung
1.)
Der Vermieter erhält die Ferienwohnung nebst
Einrichtung und Zubehör in einem guten Zustand.
Der Mieter behandelt diese schonend und weist den
Vermieter oder dessen Bevollmächtigte auf Schäden
hin. Die Schäden, die durch Bruch oder Verlust
an Einrichtungen und Zubehör oder durch Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit des Mieters oder
seiner Mitbewohner entstehen, ersetzt der Mieter
dem Vermieter.
§6 Veränderungen
1.)
Der Mieter verändert die Ferienwohnung nicht
baulich. Der Vermieter kann die Ferienwohnung baulich
ändern soweit es zur Beseitigung eines akuten
Schadens erforderlich ist, oder soweit der Mieter
dadurch nicht in der Benutzung unzumutbar beeinträchtigt
wird.
§7 Haftungseinschränkung
1.)
Der Vermieter haftet dem Mieter nicht für
Schäden, die der Mieter durch Mängel an
der Ferienwohnung oder dessen Einrichtung erleidet,
unabhängig davon, ob der Mangel schon bei der
Übergabe der Wohnung bestanden oder erst nach
der Übergabe entstanden.
II. Mieterpflichten
§8 Miete
1.)
Der Mieter zahlt dem Vermieter _______ € / Tag
als Miete für das Ferienwohnung sowie______,- €
für die Endreinigung des Ferienwohnunges. Hierzu
kommt eine Kaution von 100,- €. ( Rückerstattung
der Kaution bei Schadenfreiheit )
2.)
Die Miete für die auf Seite 1 angegebene Zeit
beträgt _______,- € inkl. Nebenkosten und
Kaution. Der Mieter zahlt davon einen Betrag in
Höhe von:
100%
nach Abschluss bei kurzfristiger Buchung ( < 1
Monat ) spätestens bis zum _________
Der
Gesamtpreis berechnet sich wie folgt:
Miete
Je ______,- € / Tag = ______,- €
Nebenkosten Inklusive = 0,- €
Endreinigung ______,- = ______,- €
Waschmaschine Gratis = 0,- €
Kaution 100,- = 100,- € ( Rückerstattung
bei Schadenfreiheit )
Gesamt = ______,- €
Der
Betrag ist auf das Konto 7 011 076 00 bei der Dresdner
Bank Iserlohn
BLZ 445 800 70 zu überweisen.
§9 Änderung
der Miete
1.)
Der Mieter zahlt dem Vermieter ______- € / Nacht
und Person, wenn der Mieter mit Zustimmung des Vermieters
weitere Personen in das Ferienwohnung mit aufnimmt.
III. Vertragsdauer
§10 Mietzeit
1.)
Das Mietverhältnis beginnt am _______ ab 08:00
Uhr und endet am_______ 18:00 Uhr.
2.)
Das Mietverhältnis endet schon vorher, wenn
der Mieter es kündigt, weil er wegen Krankheit,
Todesfall oder ähnlichen dringenden Gründen
nicht zum Urlaubsort kommen kann oder vorzeitig
abreisen muss. Dann zahlt er dem Vermieter den Verlust
der Mieteinnahmen, soweit dem Vermieter nicht eine
anderweitige Vermietung der Ferienwohnung gelingt,
mindestens jedoch 1/3 der vereinbarten Miete bei
Absage bis zu 4 Wochen vor Anreise, 2/3 der vereinbarten
Miete bei Absage bis zu 3 Tagen vor Anreise. Danach
den vollen Mietpreis. Die volle Miete wird ebenfalls
fällig bei vorzeitiger Abreise aus o.g. Gründen
bis zum Tag der Abreise, sowie für die verbleibenden
Tage 2/3 der vereinbarten Miete bis zum Ablauf des
Mietvertrages.
3.)
Das Mietverhältnis endet im übrigen vorzeitig,
wenn der Mieter das Mietverhältnis fristlos
aus wichtigen Gründen entsprechend den gesetzlichen
Vorschriften kündigt.
IV. Hinweise
§11 Auslegungshinweis
1.)
Handschriftlichen Einfügungen gehen dem gedruckten
Text vor, auch wenn diese eingeklammert sind. Im
übrigen gilt das was eingeklammert ist nicht.
§12 Gerichtsstand
1.)
Streitigkeiten aus diesem Mietverhältnis entscheidet
ausschließlich das Amtsgericht am Wohnort
des Vermieters.
§13 Ausfertigungen
/ Kautionsrückerstattung
1.)
Von diesem Vertrag erhält eine Ausfertigung
der Mieter und eine Ausfertigungen der Vermieter.
Die Rückerstattung der Kaution bei Schadenfreiheit
erfolgt durch den Vermieter per Zahlungsanweisung
( Überweisung ) nach Beendigung des Mietverhältnisses
auf ein Konto des Mieters.
Sollten Schäden durch den Mieter entstanden
sein, wird die Kaution durch den Vermieter bis zur
endgültigen Klärung der Schadenshöhe
und Beseitigung des Schadens zur Verrechnung einbehalten.
Eine Kopie der Rechnung(en) geht nach Beseitigung
des Schadens dem Mieter zu. Dieser hat umgehend
den entstandenen Betrag abzüglich der geleisteten
Kaution auszugleichen. Liegt der Betrag unter der
Kautionshöhe, wird nach Rechnungslegung der
Differenzbetrag dem Mieter ausgeglichen. Siehe auch
hierzu §12 Gerichtsstand.
§14 Gültigkeit
des Vertrages / Irrtümer
1.)
Der dem Mieter vom Vermieter übersandte und
vom Vermieter unterzeichnete Mietvertrag ist für
beide Seiten erst dann gültig, wenn der unter
§8 Miete genannte Zahlungseingang fristgemäß
und lastenfrei auf das genannte Konto erfolgt ist,
sowie ein vom Mieter unterzeichnete Vertrage dem
Vermieter vorliegt.
Sollte der Vertrag oder Teile davon durch Irrtum,
Gesetzesänderungen oder Änderungen der
Gegebenheiten ( ausgenommen Naturkatastrophen )
ungültig sein oder werden, so werden die ungültigen
Teile durch solche ersetzt, welche dem Sinn und
dem wirtschaftlichen Nutzen des bestehenden Vertrages
am Nächsten kommen.
§15 Bemerkungen
1.)
Bettwäsche, sowie Handtücher werden nicht
zur Verfügung gestellt.
2.)
Infomaterial über die Umgebung ist in der Ferienwohnung
vorhanden.
Halver, den _______________
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für den Vermieter für den Mieter
Hans Ulrich Hohmeister
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